Erinnerungen an die Vergangenheit

Erhaltene alte Denkmäler

Geschützte antike Denkmäler sind Grabhügel, Dolmen, Grabkammern, verlassene Friedhöfe, Wälle, Verteidigungsanlagen, Runensteine, Ruinen usw.

Auf Lolland und Falster gibt es zahlreiche geschützte antike Denkmäler - tatsächlich ist die Gemeinde Guldborgsund die Gemeinde in Dänemark, in der sich die am besten geschützten antiken Denkmäler befinden.

Die antiken Denkmäler sind geschützt, weil wir in Dänemark so viel wie möglich vom kulturellen Erbe bewahren wollen, wo es sich befindet, und damit auch die Geschichte, die sie über die Landschaft erzählen, in der sie sich befinden.

Dolmen und Grabkammern aus der Bauernsteinzeit, Grabhügel aus der Bronzezeit, Schiffswracks und Runensteine ​​aus der Eisen- und Wikingerzeit erzählen von verschiedenen Arten, die Toten in der Antike zu begraben und sich an sie zu erinnern. Die verlassenen Friedhöfe erzählen von den Verwüstungen des Schwarzen Todes in der Mitte des 1300. Jahrhunderts, während Wälle und Verteidigungsanlagen Einblicke in den organisierten Schutz der Menschen und ihrer Habseligkeiten im Laufe der Geschichte gewähren.

Was bedeutet der Schutz?

An einem geschützten alten Denkmal dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. - Graben, entfernen oder bewegen Sie keine Steine, ziehen Sie keine Wurzeln hoch oder entfernen Sie keine Unebenheiten und düngen oder pflanzen Sie nicht auf dem alten Denkmal.

Es ist auch nicht gestattet, innerhalb einer 2-Meter-Schutzzone um antike Denkmäler zu kultivieren, zu düngen oder zu pflanzen.

Innerhalb von 100 Metern vom alten Denkmal können Sie möglicherweise keine dauerhaften Änderungen an der Landschaft vornehmen, ohne darauf verzichten zu müssen - z. B. Gebäude errichten, Masten errichten, Windschutzscheiben pflanzen oder Geländeanpassungen vornehmen.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung innerhalb der 100-Meter-Zone beantragen möchten, müssen Sie sich an die Gemeinde wenden, in der sich das geschützte antike Denkmal befindet.

Verstöße gegen die Schutzbestimmungen führen zur Haftung für Schäden und zur möglichen polizeilichen Meldung.

Wer behält die geschützten antiken Denkmäler im Auge?

Erhaltene antike Denkmäler unterliegen den Bestimmungen des Museumsgesetzes.

Die Paläste und Kulturagentur ist die Autorität in allen Fällen in Bezug auf geschützte antike Denkmäler. Auf Lolland und Falster überwacht das Museum Sydøstdanmark im Auftrag der Agentur die geschützten antiken Denkmäler und überwacht sie auf eventuelle Schäden.

Wenn ein geschütztes altes Denkmal beschädigt ist

Wenn Sie verletzt wurden oder Schäden an einem geschützten antiken Denkmal gesehen haben, müssen Sie sich entweder an das Museum Lolland-Falster oder an das Museum Lolland-Falster wenden Die Paläste und Kulturagentur.

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